Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Herzlich willkommen !!

Bei Ihrem Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach

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Fragen zu Schornsteinfegerarbeiten

über Arbeiten und Überprüfungen

an Feuerstätten, Schornsteine und Abgasanlagen

 

 

 

Sicherlich haben Sie sich schon einmal gefragt:

Was macht der Schornsteinfeger eigentlich an einer  modernen Feuerstätte?

Da entsteht doch gar kein Ruß und Dreck mehr!?

 

Bei jeder Verbrennung, egal ob Holz, Kohle, Heizöl oder Erdgas verbrannt wird, entstehen immer Verbrennungsrückstände und Abgase, dazu unter Umständen auch hohe Temperaturen.

Bei der Verbrennung von Holz und Kohle entstehen Ruß und Teerprodukte, sowie teilweise sehr hohe Temperaturen und auch giftigen Rauchgase. Hier ist es einsichtig, dass der Schornsteinfeger die Feuerstätte und den Schornstein regelmäßig kontrollieren bzw. reinigen muss.

Eine Ölheizung ist da schon erheblich sauberer und sparsamer in der Verbrennung. Aber durch eine technische Störung oder schlechte Wartung können auch bei einer Ölheizung erhebliche Mengen an Ruß, giftige Rauchgase bzw. Abgase und hohe Temperaturen entstehen. Auch hier ist es sinnvoll, dass der Schornsteinfeger kontrolliert bzw. den Schornstein reinigt.

 

Aber bei einer modernen Gasheizung...?

 

Ob einfacher Ofen, Ölheizung oder eine neue Gasbrennwertheizung, von jeder Feuerstätte kann eine Gefahr ausgehen.

 

Es können durch mangelhafte oder fehlende Wartung oder durch einen technischen Defekt giftige Abgase entstehen. Wie z.B. das hochgiftige Kohlenmonoxid CO, dass schon in kleinen Konzentrationen tödlich wirkt. Kommt es dann noch zu einem Abgasaustritt, kann eine gefährliche,  sogar lebensbedrohende Situation  entstehen.

Oder durch das saure Kondenswasser (z.B. von einer Brennwertheizung), sowie durch Korrosion und schlechte Verbrennung können Ablagerungen bzw. Schäden an der Feuerstätte und Abgasanlage entstehen. Deshalb überprüft der Schornsteinfeger auch die Gasfeuerstätten und die dazu gehörenden Abgasanlagen bzw. Abgasleitungen in regelmäßigen Abständen.

Bei den Überprüfungen wird auf eine saubere Verbrennung geachtet, der sichere Abzug der Abgase kontrolliert und der einwandfreie Zustand der Feuerstätte und Abgasanlage begutachtet.

Eine fehlerhafte Feuerstätte, Schornstein oder Abgasanlage kann zu Schäden an Gebäuden führen und sogar die Gesundheit der Hausbewohner und die Umwelt schädigen.

 

Sie als Hausherr/in haben den Ärger und müssen eventuell den Schaden bezahlen, den eine defekte Feuerungsanlage verursacht hat. Ihr Schornsteinfeger hilft Ihnen dabei, dass es soweit erst gar nicht kommt.

Daneben lässt sich ein rechtzeitig erkannter Mangel oft schnell und kostengünstig beheben.

Ihr Schornsteinfeger verrichtet zu Ihrem Wohle seine Dienstleistungen.

 

Und welche Vorteile hat es, wenn nur der Schornsteinfeger diese Arbeiten durchführt?

 

Der Schornsteinfeger ist speziell für diese Aufgaben ausgebildet und durch ein entsprechendes Gesetz (Schornsteinfegerhandwerksgesetz) ist vorgeschrieben, dass auch nur er diese Aufgaben durchführen darf. Dadurch kann er unabhängig und vollkommen neutral arbeiten. Auf diese Neutralität können Sie vertrauen.

 

Wird bei den Arbeiten eine neue Abgasanlage nicht beschädigt?

 

Zum Einsatz für die Abgasanalysen kommen moderne Mess- und Prüfgeräte. Für die Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen werden Spiegel,  Endoskope und Schornstein-Kameras benutzt und zur Überprüfung und Reinigung der Schornsteine und Abgasleitungen werden moderne und materialschonende Werkstoffe, wie Edelstahl und Kunststoffe verwendet.

Zudem steht bei der normalen Schornstein-Kehrung nicht nur die Reinigung im Vordergrund sondern auch die vorhin schon beschriebene wichtige Sicherheitsprüfung.

 

Und wie sind die Arbeiten, Überprüfungen und Gebühren, die der Schornsteinfeger an den  Feuerstätten und Schornsteine verrichtet bzw. berechnet, geregelt?

 

Der Gesetzgeber hat im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in den Bauordnungen und in den Kehr- und Überprüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer genau  festgelegt, welche Tätigkeiten an Feuerstätten,  Schornsteine, Abgasanlagen und Abgasleitungen vorgenommen werden müssen und in welchen Zeitabständen sie durchgeführt werden sollen. Die hoheitlichen Gebühren für die Arbeiten werden in der Bundes Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung festgelegt.

 

Wie ist sicher gestellt, dass auch der Schornsteinfeger seine Arbeiten richtig ausführt und z.B. auch keine überhöhten Gebühren fordert ?

 

Die Tätigkeiten die der Gesetzgeber dem Schornsteinfeger-Handwerk übertragen hat, dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Schornsteinfegern ausgeführt werden. Durch regelmäßige Schulungen wird sichergestellt, dass Wissensstand und Fertigkeiten vertieft und verbessert werden. Die Mess- und Prüfgeräte des Schornsteinfegers werden halbjährlich  von einer neutral überwachten Prüfstelle überprüft und die Ausführung der Arbeiten und Gebühren werden regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einmal Fragen und Probleme mit meiner Feuerstätte oder Schornstein haben sollte ?

 

Wenn Sie einmal Probleme und Fragen zu Ihrer Feuerstätte, Schornstein oder Abgasanlage haben, wenden Sie sich ruhig vertrauensvoll an Ihren Schornsteinfeger.

Selbstverständlich auch wenn es einmal  Differenzen bei der Ausführung der Arbeiten Ihres Schornsteinfegers geben sollte oder wenn Sie Fragen haben über die Schornsteinfeger-Gebühren.

 

 

Ihr Schornsteinfegermeister steht Ihnen gerne im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit jeder Zeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
 


Verbrauchspässe nur noch bis 30.09.2008

für Gebäude bis 4 Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde !!

Sehr geehrte Hauseigentümerin,
Sehr geehrter Hauseigentümer,

Am 01.10.2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Wer braucht einen Energieausweis?

Wer Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen) neu baut, verkauft, verpachtet oder vermietet.

Ab wann benötigt man einen Energieausweis?

Bei Verkauf oder Vermietung:

Ab 01.07.2008 bei Wohngebäuden die bis 1965 errichtet
wurden

Ab 01.01.2009 bei allen anderen Wohngebäuden

Ab 01.07.2009 alle Nichtwohngebäude

Welche 2 Arten der Erstellung von Energieausweisen gibt es?

Bedarfsorientiert

Berechnung des benötigten End- und Primärenergiebedarfs bei Beheizung eines Gebäudes auf durchschnittlich 19 Grad Celsius
Objektiv und fair für jeden, Vergleich mit anderen Gebäuden möglich!

Verbrauchsorientiert

Umrechnung des tatsächlichen Verbrauchs auf die zu heizende Fläche
Starke Schwankungen durch Nutzerverhalten
Eine qualifizierte Aussage über die energetische Qualität eines
Gebäudes bzw. ein opjektiver Vergleich ist nicht möglich.


Kann man zwischen den Ausweisen wählen?

Bis 30.09.2008 und generell für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Ab 01.10.2008

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt worden ist, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen.

Bei weiteren Fragen oder zur Erstellung des Energieausweises können Sie sich gerne an mich wenden.

Ihr Schornsteinfegermeister &
Gebäudeenergieberater im Handwerk
Bernd Reidenbach





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Bernd Reidenbach

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater Schimmelexperte HWK
An der Hollerstaud 15
55758 Mörschied
Tel.: 06785-999373
Fax.: 06785-999374
Homepage: Klick
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Mobil.: 0160-90651433

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