Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Herzlich willkommen !!

Bei Ihrem Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach

Energieausweise

 

Verbrauchspässe nur noch bis 30.09.2008

für Gebäude bis 4 Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde !!

Sehr geehrte Hauseigentümerin,
Sehr geehrter Hauseigentümer,

Am 01.10.2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Wer braucht einen Energieausweis?

Wer Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen) neu baut, verkauft, verpachtet oder vermietet.

Ab wann benötigt man einen Energieausweis?

Bei Verkauf oder Vermietung:

Ab 01.07.2008 bei Wohngebäuden die bis 1965 errichtet wurden

Ab 01.01.2009 bei allen anderen Wohngebäuden

Ab 01.07.2009 alle Nichtwohngebäude

Welche 2 Arten der Erstellung von Energieausweisen gibt es?

Bedarfsorientierter Ausweis

Berechnung des benötigten End- und Primärenergiebedarfs bei Beheizung eines Gebäudes auf durchschnittlich 19 Grad Celsius.
Objektiv und fair für jeden, Vergleich mit anderen Gebäuden möglich!

Verbrauchsorientierter Ausweis

Umrechnung des tatsächlichen Verbrauchs auf die zu heizende Fläche.


Starke Schwankungen durch Nutzerverhalten.


Eine qualifizierte Aussage über die energetische Qualität eines
Gebäudes bzw. ein opjektiver Vergleich ist nicht möglich.


Kann man zwischen den Ausweisen wählen?

Bis 30.09.2008

 

Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Ab 01.10.2008

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt worden ist, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen.

Bei weiteren Fragen oder zur Erstellung des Energieausweises können Sie sich gerne an mich wenden.

Ihr Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater im Handwerk

Bernd Reidenbach

 

 





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Bernd Reidenbach

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater Schimmelexperte HWK
An der Hollerstaud 15
55758 Mörschied
Tel.: 06785-999373
Fax.: 06785-999374
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Mobil.: 0160-90651433

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